Landkreis Heilbronn

3. Altersgerecht wohnen 46 Betreutes Wohnen – Wohnen mit Service B etreutes Wohnen bietet sich an, wenn Sie noch so gesund sind, dass Sie weitgehend selbststän- dig leben können und nur geringfügig Unterstützung benötigen. Außerdem bietet Ihnen das Betreute Wohnen die Sicherheit, dass imNotfall schnelle Hilfe organisiert werden kann. Ist Ihre Wohnung – oder das Umfeld – nicht alters- gerecht, kann der Umzug in eine Wohnanlage mit Betreuung eine gute Alternative sein. Diese Form des Betreuten Wohnens wird häufig auch „Service-Woh- nen oder „Unterstütztes Wohnen“ genannt. Beim Betreuten Wohnen in einer entsprechenden Anlage kauft oder mietet man eine altersgerechte, das heißt barrierefreie Wohnung. Diese kann in einer integrierten Wohnanlage angesiedelt sein oder in einem Komplex von Altenwohnungen. Auch Senio- renheime oder Seniorenstifte bieten diese Wohn- form an. Hier lebt man weiterhin selbstständig, führt seinen eigenen Haushalt, genießt seine Privat­ sphäre und erhält nur im Bedarfsfall Betreuung und Pflege. Zum Konzept des Betreuten Wohnens in die- sen Seniorenheimen oder Seniorenstiften gehört es, dass Veranstaltungen und sonstige Aktivitäten ange- boten werden. Sie sollen den Kontakt und Austausch mit anderen Bewohnern der Anlage und bisweilen auch mit dem Umfeld im Quartier fördern. Der Miet- oder Kaufvertrag ist mit dem Betreuungs- vertrag verknüpft. Er umfasst einen Grundservice, der standardmäßig für die Betreuungspauschale geleis- tet wird. Das heißt: Die Grundleistungen sind ver- pflichtend undmüssen abgenommen werden. Hierzu gehören in der Regel ein Notruf, Hausmeisterleis- tungen, die Beratung sowie das Bereitstellen von Gemeinschaftsräumen. Bei Bedarf können weitere Angebote in Anspruch genommen werden: Verpfle- ©bialasiewicz |123RF.com

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