Landkreis Heilbronn

3. Altersgerecht wohnen 49 Senioren-Wohngemeinschaften In Senioren-Wohngemeinschaften leben ältere Men- schen zusammen in einer Wohnung. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche und Bad werden gemein- sam genutzt. Außerdem gibt es in der Regel ein Gemeinschaftszimmer, das allen zur Verfügung steht. Das familienähnliche Leben in einer Wohnung ist ein guter Schutz vor Vereinsamung. Hier ist es leich- ter, aktiv zu sein: gemeinsam zu kochen, auszuge- hen oder Sport zu treiben. Außerdem ist gegensei- tige Hilfe möglich. Gemeinsam in einer Wohnung zu leben, kann zudem finanziell vorteilhaft sein. Schließlich ist die Miete eines Zimmers in einer gro- ßen Wohnung oftmals niedriger als der Mietpreis für ein Einzimmerappartement. Man kann sich zudem die Kosten für eine Haushalts- hilfe teilen oder eine Anschaffung tätigen, für die die Rente eines Einzelnen nicht gereicht hätte. Sogar Pflegeleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden. Senioren-Häuser – Hausgemeinschaften Hierbei handelt es sich um Hausgemeinschaften, in denen mehrere Senioren in einem Haus zusammen- leben. Im Unterschied zur Wohngemeinschaft besitzt (Quelle: BAGSO e.V.) jeder Bewohner eine eigene, abgeschlossene Wohn- einheit, zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume, die von allen genutzt werden. Senioren-Häuser bieten die Vorteile vonWohngemeinschaften ohne deren Nach- teile. Die Bewohner können zwanglos gemeinsam aktiv werden und sich gegenseitig helfen. Zugleich hat jeder aber die Möglichkeit zum Rückzug in die eigene Wohnung. Integrierte Wohnprojekte Hier leben Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener Lebenssituationen zusammen: Ältere und jüngere, behinderte und nichtbehinderte Men- schen, Kinderlose, Alleinerziehende und Familien. Ziel des integrierten Wohnens, auch „Mehrgenera- tionenwohnen“ genannt, ist es, sich gegenseitig zu unterstützen. Meistens handelt es sich bei diesen Wohnprojekten um größere Wohnkomplexe. Jeder Bewohner hat sei- nen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich. Hinzu kommen Gemeinschaftsräume und ein gemeinsamer Garten. In der Regel sind alle Wohnungen und die Gemein- schaftsflächen barrierefrei und damit für alle Bewoh- ner zugänglich und nutzbar.

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=