Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 62 Wenn Sie feststellen, dass Sie die Pflege nicht alleine bewältigen können, finden Sie Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen bieten umfassende häusliche Versorgung in der Alten- und Krankenpflege sowie hauswirtschaftli- che Versorgung im Rahmen des Pflegeversicherungs- gesetzes. Einige Dienste bieten darüber hinaus auch zusätzliche Betreuungsleistungen an. Dazu gehören verschiedene Hilfen bei der Alltagsgestaltung, z.B. Ambulante Pflegedienste Spazierengehen oder Vorlesen. Sofern die Einstu- fung in einen Pflegegrad (2 bis 5) vorliegt, werden die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernom- men. Informationen zu den Leistungen in den einzel- nen Pflegegraden finden Sie auf Seite 79 . Die Leistungen der Dienste » » Grundpflege (Körperpflege, An- und Aus- kleiden, Betten und Lagern, Pflegeberatung und Anleitung) » » Behandlungspflege (Ausführen ärztlicher Verord- nungen; z.B. Verbandwechsel, Blutdruck messen, Injektionen) » » Hauswirtschaftliche Hilfen (Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, usw.) » » Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung » » Beratung und Vermittlung weiterer Hilfen (z.B. Mahlzeitendienst, Hausnotruf ) Kontaktadressen von ambulanten Pflegediensten, die in Ihrem Wohnort tätig sind, erhalten Sie vom Pflegestützpunkt im Landratsamt und den IAV-Stel- len (siehe Seite 34 ). Bitte beachten Sie auch die Angebote der Inseren- ten dieser Publikation (siehe Branchenverzeichnis auf Seite 94). Die ambulanten Dienste bieten umfassende Versorgung in der Alten- und Krankenpflege. © W. Heiber Fotostudio

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