Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 66 Betreuungskräfte/Haushaltshilfen aus der EU Besonders ältere Menschen brauchen verstärkt Unterstützung im Alltag. Doch viele Betroffene möch- ten nicht ins Pflegeheim und die gewohnte Umge- bung verlassen. Sie möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Häufig sind sie dabei auf umfangreiche Unterstützung angewiesen. Zunehmend kommt diese Hilfe nicht aus der eigenen Familie: Ausländische Haushaltshilfen und Betreu- ungskräfte bieten Hilfe und Betreuung in der gewohn- ten Umgebung. Diese Kräfte leben im Haushalt der zu betreuenden Person und übernehmen pflegeri- sche Alltagshilfen sowie hauswirtschaftliche Unter- stützung. Medizinische Pflege ist nicht erlaubt! Für Pflegeleistungen sollte ein zugelassener ambulanter Pflegedienst (s. Seite 62) beauftragt werden. Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse hier- für Kosten bis zu einer gewissen Höhe (siehe Seite 79 ). Bei der Entscheidung für eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland ist die Legalität des Vertrags- verhältnisses zwingend. Schwarzarbeit kann erheb- liche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben. Es gibt zwei bewährte Vertragsmodelle die Rechts- sicherheit bieten. 1. Das Arbeitgeber-Modell Rechtlich auf der sicheren Seite sind Familien, die selbst als Arbeitgeber auftreten und eine auslän- dische Haushaltshilfe anstellen. Bei der Vermitt- lung geeigneter Kräfte hilft die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur ▸ © bialasiewicz | 123RF.com

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