Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 68 für Arbeit. Bei dem Arbeitgeber-Modell müssen Sie mit einem hohen bürokratischen Aufwand rechnen. Die Haushaltshilfe muss beim deutschen Finanzamt eine Identifikationsnummer beantragen. Die Fami- lie als Arbeitgeber bekommt von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer und kann darüber ihre Angestellte bei einer Krankenkasse anmelden. Außerdem muss die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Grundsätzlich gilt das deutsche Arbeitsrecht. Die Arbeitszeit darf nicht länger als acht Stunden pro Tag betragen. Danach besteht Anspruch auf elf Stun- den Ruhezeit. Arbeitet die Hilfe länger, müssen Sie als Arbeitgeber für Freizeitausgleich sorgen oder die Überstunden bezahlen. Des Weiteren besteht Anspruch auf gesetzlichen Urlaub sowie Entgeltfort- zahlung bei Urlaub oder Krankheit. Es gilt der all- gemeine Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Villemombler Str. 76, 53123 Bonn Tel. (0228) 713-2132 · www.zav.de 2. Das Entsende-Modell Bei diesem Modell nach dem Entsendegesetz der EU wird ein Dienstleistungsvertrag mit einem im Heimatland der Haushaltshilfe ansässigen Dienst- leister abgeschlossen. Die vermittelte Hilfskraft Information Wichtig! Wenn Sie sich für das Entsende-Modell ent- scheiden, sollten Sie sich bevor die Haushalts- hilfe ihre Tätigkeit in der Familie aufnimmt vergewissern, dass sie in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Dies kann in der Regel durch die sogenannte „A1-Bescheinigung“ nachgewie- sen werden. Diese Bescheinigung wird von einer ausländischen Behörde wie z.B. der Kranken- kasse oder der Rentenversicherung ausgestellt. ist bei dem ausländischen Dienstleister beschäftigt und bekommt von ihm das Gehalt ausbezahlt. Dieser muss auch Steuern und Sozialabgaben im jeweiligen Heimatland abführen. Auch wenn die ausländischen Haushaltshilfen in ihremHeimatland angestellt sind, gilt für sie deutsches Arbeitsrecht und der gesetzli- che Mindestlohn. In einem Vertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber und der Agentur werden in der Regel alle Vereinbarungen hinsichtlich der Tätigkeit fest- gehalten. Dafür zahlen Sie als Auftraggeber monat- lich einen vereinbarten Betrag an die ausländische Agentur.

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