Landkreis Heilbronn

6. Darüber hinaus... 88 Vorsorge für den Todesfall In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man sehr selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige meist überfordert mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch kann es ratsam sein, einmal über dieses unvermeidliche Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darü- ber wie Sie Vorsorge treffen können, die letzten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und wie Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschied oft mit sich bringt. Vorsorge heißt hier: » » Verantwortung in eigener Sache übernehmen » » Notwendiges zu regeln » » Angehörige zu entlasten Sicher muss man sich mit diesen Fragen alleine beschäftigen und auseinander setzen, man kann aber auch Beratung und Hilfe bekommen. Der Bestattungsvorsorgevertrag Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle Beratung und, wenn erwünscht, einen Vorsorgevertrag an. In einem solchen Vertrag werden alle Einzelheiten, vom Ablauf über Umfang bis hin zu den persönlichen Wünschen für das eigene Begräb- nis (Begräbnisverfügung), festgehalten. Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Ange- legenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck, Grabstätte und ähnliches wer- den festgelegt. Preiserhöhungen, die sich während der Vertragslaufzeit eventuell ergeben, werden mit- geteilt und sachlich begründet. Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen erst zu einem unbestimmten Zeitpunkt erbracht werden, müssen diese nicht im Voraus bezahlt werden. Sicherer ist es jedoch, die veranschlagten Kosten aus dem rest- lichen Vermögen herauszulösen und auf ein Treu- handkonto zu hinterlegen. Sterbegeldversicherung Da das Sterbegeld im Jahr 2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestri- chen wurde, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Dies kann auch zusammen mit dem Bestattungsvorsorgevertrag geschehen. Hier gibt es speziell auf diesen Fall zuge- schnittene Konzepte. Fragen Sie das Bestattungs- unternehmen Ihrer Wahl. Natürlich können Sie auch entsprechende Verträge mit einer Versicherungs- gesellschaft Ihrer Wahl vereinbaren. Fast jede Gesell- schaft bietet hierzu verschiedene Vertragsmodelle an. Ein Vergleich mehrerer Angebote kann sich durch- aus lohnen.

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