Landkreis Heilbronn

6. Darüber hinaus... 91 Grabpflege – Dauergrabpflege Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung entschie- den haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise 25 Jahre beträgt. Für die meisten Hinterbliebenen ist es selbstverständlich, dass sie sich um die Gräber ihrer Angehörigen kümmern. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt woh- nen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege treffen. Mit einem Grabpflegevertrag können Sie die Grabpflege ver- traglich regeln. Beim Abschluss von Grabpflegeverträgen ist es möglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfal- lenden Pflegekosten im Voraus zu zahlen. In dem vom Erb- lasser abgeschlossenen Grabpflegevertrag kann auch vor- gesehen sein, dass die Pflegekosten seinem Nachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die nach dem Tod des Erblassers zu zahlenden Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die Erben haften. Für weitere Informationen zur Dauergrabpflege wenden Sie sich an eine Friedhofsgärtnerei oder die Treuhandstelle für Dauergrabpflege. Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart Tel. (0711) 64495-22/ -23/ -25 www.dauer-grabpflege.de

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