Landkreis Heilbronn

2. Gut informiert älter werden 36 Wohngeld Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkos- ten, der von Bund und Land getragen wird. Es wird Mietern, Heimbewohnern und Eigentümern gezahlt, wenn die Höhe ihrer Miete beziehungsweise Belas- tung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Haushaltes überfordert. Wohngeld gibt es als Miet- zuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Ob Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: » » Der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder » » Der Höhe des Familieneinkommens » » Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Antrag- stellung erfolgt beim Bürgermeisteramt Ihres Wohn- ortes. Die Wohngeldstelle beim Landratsamt bear- beitet die Anträge der kreisangehörigen Gemeinden, nicht jedoch der Städte Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm. Landratsamt Heilbronn Sozial- und Versorgungsamt Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 994-423 www.landkreis-heilbronn.de Stadtverwaltung Bad Rappenau Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau Tel. (07264) 922-325 www.badrappenau.de Stadtverwaltung Eppingen Marktplatz 1, 75031 Eppingen Tel. (07262) 920-1148, 920-1176 www.eppingen.de Stadtverwaltung Neckarsulm Marktstr. 18, 74172 Neckarsulm Tel. (07132) 35-355 www.neckarsulm.de

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