Landkreis Heilbronn

2. Gut informiert älter werden 37 Grundsicherung im Alter Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung einfach nicht für Ihren notwendigen Lebens- unterhalt aus? Dann sollten Sie die Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen, die auch nach demSozialhilferecht gezahlt werden, enthalten. ImUnterschied zur Sozialhilfe ist die Grundsicherung jedoch unabhängig vom Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern, sofern dieses 100.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Wer hat Anspruch? Einen Anspruch auf Grundsicherung sollten Sie prü- fen lassen, wenn Sie eine Altersrente beziehen bzw. die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenver- sicherung erreicht haben und Ihr gesamtes monatli- ches Einkommen weniger als 789 Euro beträgt. Welche Leistungen enthält die Grundsicherung? Die Grundsicherung hilft Ihnen dabei, die Kosten für Ihr tägliches Leben zu bezahlen. Dazu gehören: » » Ausgaben für Ihren notwendigen Lebensunterhalt – angepasst an Ihren Familienstand und Ihre Haushaltsführung » » Aufwendungen für Ihre Unterkunft – dazu gehören Miete, Nebenkosten und Heizung » » Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Vorsorgebeiträge in angemessener Höhe » » Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen, wie für Schwerbehinderte » » Situationsabhängige Hilfen in Sonderfällen Was wird angerechnet? Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie dem Ihres Ehepartners ab. Das gilt auch, wenn Sie in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben, und für eingetragene Lebenspartner. Wo wird die Grundsicherung beantragt? Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Antragsbear- beitung erfolgt durch das Sozial- und Versorgungs- amt im Landratsamt. Wichtig! Die Leistung wird in der Regel für ein Jahr bewil- ligt. Danach werden Ihre Verhältnisse erneut über- prüft und es erfolgt ggf. eine Weiterbewilligung. Bitte beachten Sie dabei, dass Leistungen aus der Grund- sicherung nicht rückwirkend erfolgen. Daher ist ein rechtzeitiger Antrag besonders notwendig. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung) Landratsamt Heilbronn Sozial- und Versorgungsamt Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Tel. (07131) 994-423 www.landkreis-heilbronn.de

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