Landkreis Heilbronn

2. Gut informiert älter werden 38 Sich mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung absichern (djd). So fit und agil sich der Ruheständler auch heute noch fühlt – mit höherem Alter steigt das Risiko, pfle- gebedürftig zu werden: Fast jeder Dritte der über 80-Jährigen kommt nicht mehr ohne fremde Hilfe aus. Wichtig zu wissen: Am 1.1 2017 sind mit dem soge- nannten Pflegestärkungsgesetz zahlreiche Neuerun- gen in Kraft getreten (siehe ab Seite 78) . Entschei- dend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung ist der Begriff der Pflegebedürftigkeit – ganz gleich ob es sich um körperliche Einschränkungen oder eine Demenzerkrankung handelt. Dafür gibt es nun fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. Organisatorische Fragen klären Da die Pflegeversicherung verpflichtend ist, sorgen die Bundesbürger mit Blick auf dieses Risiko schon heute vor. Anders sieht es bei organisatorischen Fragen aus. Schließlich haben Familienangehörige und Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch das Recht, etwa nach einem schweren Unglücksfall die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Vom Öff- nen der Post bis zum Bezahlen von Rechnungen: Damit nahestehende Dritte handeln dürfen, brau- chen sie eine Vorsorgevollmacht. Diese ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Experten empfeh- len allerdings, sich stets von einem Notar beraten zu lassen. Für das Alter an alles gedacht: Mit einer Vorsor- gevollmacht und einer Patientenverfügung kann man viele elementare Fragen schon frühzeitig regeln. Für den Ernstfall Bescheid wissen Foto: © djd/Deutscher Sparkassenverlag

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