Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 74 ten Aufwendungen gewährt. Die Kosten für Unterbrin- gung und Verpflegung sowie eventuell anfallende Kosten für besondere Komfortleistungen sind selbst zu tragen. Informationen zu den Leistungen in den einzelnen Pflegegraden finden Sie auf der Seite 79. Aktuelle Informationen über Pflegeheimkosten und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie darü- ber hinaus vom Pflegestützpunkt und den IAV-Stel- len (siehe Seite 34 ). Pflege, seelsorgerische Betreuung, Mitspracherecht der Bewohner, Qualität des Essens, Veranstaltungen oder auch die Möglichkeit, ein Tier mitzubringen. Allerdings sollte man auch persönliche Gespräche führen und sich durch den Besuch des Heims selbst einen Eindruck machen. Manche Einrichtungen bie- ten die Möglichkeit des Probewohnens. Dies sollte genutzt werden. So können Sie am besten feststel- len, ob Ihnen das neue Umfeld zusagt. Checkliste „Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ Eine gute Grundlage für die Orientierung bietet die von BAGSO und BIVA erarbeitete Checkliste „Das rich- tige Pflege- und Seniorenheim“. Sie erfasst viele für die Entscheidung relevanten Punkte und bietet Platz für eigene Eintragungen, sodass verschiedene Heime direkt miteinander verglichen werden können. Die Checkliste kann kostenfrei bei der BAGSO (Adresse s. Seite 92) bestellt werden. Unter www.bagso.de können Sie die Checkliste auch direkt herunterladen. Die Finanzierung klären! Vor der Auswahl der passenden Pflegeeinrichtung sollten Sie die Finanzierung der anfallenden Kosten für die Heimunterbringung klären. Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss vom Medizi- nischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Pflegegrad festgestellt sein. Leistungen der Pflege- versicherung werden immer nur für die pflegebeding- Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten umfassende Pflege und Betreuung. © Monkey Business | fotolia.com

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