Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 76 Die soziale Pflegeversicherung Finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit Dank dem medizinischen Fortschritt steigt die Le­ benserwartung – wir leben länger, sind gesünder und mobiler als die Generationen vor uns. Auf der anderen Seite erhöht sich mit zunehmendem Alter das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Die soziale Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt, um die finanzielle Belastung abzumil- dern, die durch Pflegebedürftigkeit entsteht. Ins- gesamt benötigen derzeit etwa 2,7 Millionen Men- schen in Deutschland Pflege. Leistungen werden nur auf Antrag gewährt! Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Pfle- gekasse gestellt werden. Dabei gilt Pflegekasse ist gleich Krankenkasse. Den Antrag können auch Fami- lienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte für Sie stellen, wenn Sie diese dazu bevollmächtigen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Begutach- tung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Ver- sicherungsunternehmen, die Begutachtung erfolgt dort durch Gutachter des Medizinischen Dienstes MEDICPROOF. Das Begutachtungsverfahren Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade in denen unter- schiedliche Leistungen gewährt werden. Zur Bestim- mung des Pflegegrades betrachtet der Gutachter Die 5 Pflegegrade PG 1 Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (Geringe Beeinträchtigung der Selbstständig- keit oder der Fähigkeiten) PG 2 Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständig- keit oder der Fähigkeiten) PG 3 Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (Schwere Beeinträchtigung der Selbstständig- keit oder der Fähigkeiten) PG 4 Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständig- keit oder der Fähigkeiten) PG 5 Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (Schwerste Beeinträchtigung der Selbststän- digkeit oder der Fähigkeiten) mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)

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