Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 78 Die Leistungen der Pflegeversicherung Leistungen im häuslichen Bereich Pflegegeld und Pflegesachleistungen Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, entweder ambu- lante Pflegesachleistungen, das heißt Hilfe von Pfle- gediensten, oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, z.B. durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird der betroffenen Person von der Pflegekasse überwiesen. Pflegesach- leistungen werden von der Pflegekasse direkt mit dem ambulanten Dienst abgerechnet. Die entspre- chenden Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleis- tungen für die jeweiligen Pflegegrade können Sie der Tabelle auf Seite 79 entnehmen. Einheitlicher Entlastungsbetrag ambulant Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Das Geld gibt es z.B., wenn ein Pflegedienst vorliest oder mit spazieren geht. Auch kann es für die Tagespflege, die Kurzzeit­ pflege sowie für Betreuungsangebote verschiede- ner Dienste (Angebote zur Unterstützung im Alltag) 1. Entsprechend dem vom MDK festgestellten Pflegegrad (siehe Seite 76) gewährt die Pflegeversicherung unterschiedliche Leistungen in den verschiedenen Bereichen. genutzt werden. Für Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 kann dieser Betrag auch für Leistungen der Grund- pflege durch anerkannte Pflegedienste genutzt wer- den. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird nur für die Kostenerstattung tatsächlicher Auf- wendungen gewährt. Pflegehilfsmittel Für die Pflege im häuslichen Umfeld werden oft- mals bestimmte Hilfsmittel benötigt – Pflegebett, Rollstuhl, Gehhilfen und anderes. Pflegehilfsmittel erleichtern z.B. die Körperpflege oder die Mobilität. Größere Hilfsmittel werden meist leihweise zur Ver- fügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, ist ein Eigenanteil in Höhe von 10% maximal jedoch 25 Euro zu tragen. Bei sogenannten Verbrauchsarti- keln (z.B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Des- infektionsmittel) erstattet die Pflegekasse Kosten in Höhe von maximal 40 Euro imMonat. Dies gilt für alle Pflegegrade (1 bis 5). Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung Wer pflegebedürftig ist und weiter zu Hause leben möchte, ist oft gezwungen, seine Wohnung der neuen Situation anzupassen. Dann können beispielsweise breitere Türen für das Durchkommen mit dem Roll- stuhl notwendig werden. ▸

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