Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 82 Kurzzeitpflege Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen, z.B. in besonderen Krisensituationen in der häuslichen Pflege (z.B. Krankheit der Pflegeperson) oder nach einem eigenen Krankenhausaufenthalt. Hierfür sind die Leistungen der Kurzzeitpflege vorgesehen. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten der Kurz- zeitpflege für längstens acht Wochen im Kalenderjahr bis zur Höhe von 1.612 Euro. Dies gilt für Personen in den Pflegegraden 2 bis 5. Nicht verbrauchte Leistun- gen der Verhinderungspflege (siehe Seite 80) kön- nen zu 100 Prozent für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Dadurch kann der Betrag für Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden. Während der Kurzzeit- Leistungen der Pflegeversicherung pflege wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes für maximal 8 Wochen weitergezahlt. Personen im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Leistungen im stationären Bereich Mit Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, unterstützt. Je nach Pflegegrad (2 bis 5) werden pfle- gebedingte Kosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Die jeweiligen Höchstbeträge in den einzelnen Pflegegraden können Sie der Tabelle auf Seite 79 entnehmen. Personen mit dem Pflege- grad 1 erhalten lediglich einen Zuschuss von monat- lich 125 Euro. Für darüber hinaus gehende pflegebedingte Kosten gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein ein- richtungseinheitlicher Eigenanteil. Das heißt: Es gibt in ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied bei den Eigenanteilen der Bewohner mit den Pflege- graden 2 bis 5. Dies gilt nur für die pflegebedingten Kosten. Die Kos- ten für Unterkunft, Verpflegung sowie eventuell anfal- lende Investitionskosten sind von der pflegebedürf- tigen Person immer selbst zu tragen. 3. Wichtig! Information Lassen Sie sich beraten! Die Leistungen der Pflegeversicherung sind sehr komplex und in vielfältiger Weise kombinierbar. Wir empfehlen Ihnen daher eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung erhalten Sie kostenfrei bei Ihrer Pflegekasse, beim Pfle- gestützpunkt oder den IAV-Stellen (Adressen siehe Seite 34 )

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