Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 69 Die Tagespflege – Entlastung für pflegende Angehörige Tagespflege kommt für pflegebedürftige Menschen in Betracht, deren Pflege und Betreuung tagsüber nicht ausreichend sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häusli- chen Pflege und Betreuung erforderlich ist. Das Angebot der Tagespflege bietet für Pflegebe- dürftige und Angehörige gleichermaßen Vorteile. Pflegende Angehörige können die so gewonnenen Freiräume für Beruf und Familie nutzen. Die Pflege- bedürftigen erhalten tagsüber die notwendige Pflege und verbringen den Abend und das Wochenende in dem gewohnten häuslichen Umfeld. Reine Tages- pflegeeinrichtungen (solitäre Tagespflege) haben feste Öffnungszeiten, z.B. Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Eine Wochenendbetreuung muss nach- gefragt werden. Daneben bieten auch verschiedene Pflegeheime sogenannte „eingestreute Tagespfle- geplätze“ an. Liegt ein Pflegegrad vor, werden pflegebedingte Kos- ten bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse übernommen (siehe Seite 79) . Adressen von Tagespflegeangeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie vom Pflegestützpunkt im Landratsamt oder den IAV-Stellen (siehe Seite 34) . Bitte beach- ten Sie auch die Angebote der Inserenten in dieser Publikation (s. Branchenverzeichnis auf Seite 94). Die Tagespflege entlastet pflegende Angehörige. Foto: © bialasiewicz | 123RF.com

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