Landkreis Heilbronn

5. Gepflegt älter werden 70 Kurzzeit- und Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen eine „Auszeit“. © absolut - Fotolia Kurzzeit- und Verhinderungspflege Damit Überforderung bis zur totalen Erschöpfung ver- mieden wird, sind regelmäßige Auszeiten für pfle- gende Angehörige unerlässlich. Es stellt sich jedoch die Frage, wer sich dann um den Pflegebedürftigen kümmert, welche Entlastungsangebote möglich sind und wie das alles finanziert werden kann? Oft fehlen den pflegenden Angehörigen nicht nur die entspre- chenden Informationen, sie können meist auch mit Begriffen wie zum Beispiel Kurzzeitpflege (§ 46 SGB XI) oder Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) wenig anfangen. Mit den Angeboten der Kurzzeit- und Ver- hinderungspflege werden Angehörige entlastet.

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